Regierung fördert Kombi-Paket aus Ladestation, PV-Anlage und Speicher
Das von Bundesminister Volker Wissing angekündigte Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden startet am 26. September 2023. Eigentümer von selbst genutzten Wohngebäuden können bei der KfW einen Investitionszuschuss für eine Ladestation, eine Photovoltaikanlage und einen Batteriespeicher beantragen. Ein Elektroauto muss vorhanden oder verbindlich bestellt sein.
Die Förderung basiert auf Pauschalbeträgen für Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und Ladestation. Für bidirektionales Laden ist ein Innovationsbonus vorgesehen. Die Anlagen und deren Steuerung durch ein Energiemanagementsystem fördern den Klimaschutz im Verkehr, unterstützen die Netzstabilität und minimieren die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr stellt für dieses Förderangebot 500 Millionen Euro zur Verfügung. Im Mittelpunkt des Förderprogramms des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur steht der selbst erzeugte Strom für Elektrofahrzeuge. Durch die Kombination von Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und Ladestation in selbst genutzten Wohngebäuden soll eine nachhaltige Energieversorgung erreicht werden. Das Programm hilft Eigenheimbesitzern, die auf ihr Auto angewiesen sind, insbesondere in ländlichen Gebieten und für verschiedene Aktivitäten. Das Laden am Wohngebäude reduziert den Bedarf an öffentlichen Ladestationen und trägt zur Einsparung von Energiekosten und zum Klimaschutz bei.
Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, die seit 2020 im Auftrag des BMDV unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH den Aufbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland unterstützt, hat die Entwicklung und Umsetzung des Förderprogramms eng begleitet.
Laut der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur ist das Laden von Elektroautos am Wohnort ein verbreiteter Anwendungsfall für Ladeinfrastruktur. Eine Nutzerbefragung zeigt, dass Solarstrom häufig dazu führt, dass das Laden auf Zeiten verschoben wird, in denen das Stromnetz weniger ausgelastet ist.
Das Förderprogramm unterstützt nicht nur Elektroautofahrer, sondern trägt auch zur Entlastung des Stromnetzes bei.
Wie bei den bisherigen erfolgreichen Programmen des BMDV übernimmt die staatliche Förderbank KfW die Abwicklung der Anträge, die vollständig digital über das Online-Kundenportal der KfW gestellt werden können.
Laut KfW ist die Kombination von Elektromobilität und der Nutzung von erneuerbarem Strom für den Verkehrssektor wichtig. Das neue Programm fördert Ladesäulen, Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher, um eine dezentrale und netzschonende Ladeinfrastruktur weiter auszubauen. Das Programm ist einfach über das KfW-Kundenportal zugänglich.
Details zur Förderung
- Der maximale Zuschuss beträgt 9.600 Euro; für die Förderung eines bidirektionalen Gesamtsystems 10.200 Euro.
Der Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage (mind. 5 kWp) und den Batteriespeicher (mind. 5 kWh) sowie einem Pauschalbetrag pro Ladepunkt (mind. 11 kW) zusammen.
Die Förderung einzelner Komponenten ist ausgeschlossen. Die drei Komponenten müssen fabrikneu beschafft werden. - Bei Antragsstellung muss ein eigenes Elektrofahrzeug (rein batterieelektrisch betrieben; „BEV“) vorhanden oder verbindlich bestellt sein. Spätestens zur Auszahlung der Förderung muss ein verbindlicher Nachweis erbracht werden.
- Der erzeugte und bei Bedarf zwischengespeicherte eigene Photovoltaikstrom muss vorrangig für den Ladevorgang eines Elektrofahrzeugs genutzt werden.
- Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich.
- Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen und nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzumelden.
- Die Nutzung von Strom aus 100% erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) ist Fördervoraussetzung.
- Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
Die Förderrichtlinie „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ kann ab Montag, den 04.09.2023 auf den Seiten des Bundesanzeigers abgerufen werden: www.bundesanzeiger.de/
Weitere Informationen und Details zum Förderprogramm: www.kfw.de/442