Wie sich kleine und mittlere Unternehmen Patente sichern können
Kreative Ideen können einem Unternehmen zum Durchbruch verhelfen. Manch einer revolutioniert mit seiner Erfindung sogar den Markt. Deshalb ist es empfehlenswert, für gute Einfälle möglichst früh ein Patent zu beantragen – anderenfalls muss der Erfinder mit zahlreichen Nachahmern rechnen oder ein Mitbewerber sichert sich das gewerbliche Schutzrecht für die Idee. Peter Meier, Experte von der NÜRNBERGER Versicherung, weiß, was kleine und mittlere Unternehmen bei der Anmeldung eines Patents beachten sollten und wie sie ihre daraus entstehenden Ansprüche rechtlich geltend machen können.
Warum ein Patent anmelden?
Manche Erfindungen brauchen Zeit, bis sie zu einer lukrativen Geschäftsidee werden. Um zu vermeiden, dass währenddessen die Konkurrenz dieselbe Idee zur Reife bringt, sollten sich die Erfinder ihren Einfall schützen lassen. „Das Patent ist das Schutzrecht auf eine technische Erfindung, die gewerblich eingesetzt werden kann“, informiert Peter Meier. Wer seine Geschäftsidee zum Patent anmeldet, schützt es bis zu 20 Jahre vor einer Nachahmung. Während dieser Zeitspanne hat der Patentinhaber das exklusive Recht, seine Erfindung zu verwerten. „Gerade für Start-ups kann ein Patent ein Vorteil in der Verhandlung mit Investoren sein“, ergänzt der Experte der NÜNRBERGER.
Voraussetzungen für die Patentanmeldung
Für die Erteilung des Patentschutzes ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig, das jährlich rund 68.000 Anmeldungen verzeichnet. Damit die eingereichte Idee die eingehende Prüfung des Amtes passiert, sollte sie einige Voraussetzungen erfüllen: Die Erfindung darf vor dem Anmeldetag weder verwendet, eingesetzt noch öffentlich präsentiert worden sein, beispielsweise auf einer Messe. Ob die Erfindung bereits patentiert ist, lässt sich mit der Recherchedatenbank DESPATISnet herausfinden. Zudem muss die Idee das Kriterium „Erfinderische Tätigkeit“ erfüllen. Das heißt, die Erfindung darf für den Fachmann auf dem Gebiet und angesichts des aktuellen Stands der Technik nicht naheliegend sein. Dritte wichtige Voraussetzung: Die Geschäftsidee muss praktisch einsetzbar sein, also als Basis für ein Geschäftsmodell dienen. „Daher achten Investoren bei jungen Unternehmen oft darauf, ob hinter der Geschäftsidee ein Patent steckt“, ergänzt Meier.
Anmeldung beim Patentamt – für Deutschland, Europa oder weltweit
Erfüllt die Idee die oben genannten Voraussetzungen, kann der Anmeldeprozess beim DPMA starten. Einen guten Überblick über die Anforderungen für die Anmeldeunterlagen bietet das DPMA auf seiner Internetseite. Wer seinen Patentschutz über Deutschland hinaus ausweiten möchte, kann das entweder über eine Einzelanmeldung in einem anderen Land machen oder aber für Europa beim europäischen Patentamt (EPO). Für einen internationalen Patentschutz kann der Antragssteller seinen Antrag ebenfalls an das DPMA schicken. Es leitet ihn dann an die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) weiter, welche das internationale Verfahren steuert. Der Experte der NÜRNBERGER Versicherung weist aber auch darauf hin, dass der Geltungsbereich eines Patents Einfluss auf die Kosten hat: „Internationale Patente sind teurer, was unter anderem an der umfangreicheren Recherchearbeit liegt.“ Ein zweiter großer Kostenfaktor ist die Laufzeit, denn Patente müssen jährlich verlängert werden. Damit der Patentschutz möglichst lückenlos ist, empfiehlt es sich, bei der Anmeldung einen Patentanwalt hinzuzuziehen. „Unternehmen können für diese Beratung eine staatliche Förderung beantragen – etwa beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie“, so Meier.
Schutz bei Patentverletzungen
Kreative Köpfe gibt es nicht nur in Forschungsabteilungen großer Konzerne, sondern auch in kleineren Betrieben und Start-ups. „Kommt es zu einem Rechtsstreit um eine Erfindung, kann das Verfahren schnell teuer werden und schlimmstenfalls die Existenz von kleinen und mittleren Unternehmen bedrohen“, warnt der Experte. Als erstes und einziges Produkt im Bereich der Rechtsschutzversicherungen schützt der Patent-Rechtsschutz der NÜRNBERGER Versicherung umfassend vor diesem finanziellen Risiko. „Die Versicherung greift, wenn andere klagen, weil die eigene Erfindung ungewollt Ähnlichkeit zu bereits existierenden Angeboten aufweist“, erläutert Meier. Der erweiterte Tarif deckt darüber hinaus Klagen ab, mit denen das eigene Patent vor Nachahmern geschützt werden soll. Neben Patenten sind auch Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Designs und Marken versichert, wenn diese beim DPMA angemeldet wurden.
Weitere Informationen unter www.nuernberger.de/gewerbe/gewerblicher-rechtsschutz/markenrecht-patentrecht/