Anzeigen IM BA

Energie+UmweltIT+ElektrotechnikTopthema

Steuererleichterungen für smarte Thermostate

Gute Nachrichten für alle Immobilieneigentümer und professionellen Fachbetriebe: Seit 1. Januar 2020 können bis zu 20% der Kosten für den Einbau smarter Thermostate und anderer Energiesparmaßnahmen von der Steuer abgesetzt werden. Die Beantragung der Förderung ist einfach und unbürokratisch über die Steuererklärung möglich. Sie gilt nur für selbst bewohnte Immobilien. Sie kann erstmals mit der Steuererklärung im Jahr 2021 geltend gemacht werden. Neben smarten Thermostaten, die im Einkommensteuergesetz (§ 35c) als „digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung” aufgeführt sind, werden zum Beispiel auch die Wärmedämmung von Wänden, die Fenstererneuerung sowie die Erneuerung der Heizungsanlage gefördert. Egal ob umfassendes Sanierungspaket oder einzelne Maßnahmen – bis zu einem Umfang von 200.000 Euro erhalten die Bürger Steuererleichterungen. Voraussetzung ist, dass die Sanierungsmaßnahmen von einem professionellen Fachbetrieb vorgenommen werden.

Darum sind smarte Thermostate besonders kosteneffektiv

Intelligente Heizungssteuerungen stellen den einfachsten und kosteneffektivsten Weg dar, um den Energieverbrauch zuhause zu reduzieren. Anders als übliche Maßnahmen der energetischen Sanierung, wie zum Beispiel eine Fassadendämmung, rechnet sich eine intelligente Heizungssteuerung schon nach ein bis zwei Jahren. Mit smarten Thermostaten für Heizungen und Klimaanlagen wie die von tado° können Nutzer bis zu 31% einsparen. tado° dreht zum Beispiel selbstständig die Heizung herunter, wenn der Letzte das Zuhause verlässt. Gleichzeitig reagiert das System auf offene Fenster oder Wetterumschwünge.

Das neue Einkommensteuergesetz — ein Schritt in die richtige Richtung

Mit dem angepassten Steuerrecht werden die ersten Vorhaben der Bundesregierung aus dem Klimaschutzpaket umgesetzt. Die beharrlichen Forderungen der Klimaaktivisten zeigen endlich Früchte. Somit wurde die Bedeutung smarter Thermostate erkannt und spiegelt sich in der Gesetzgebung wider. Dies ist ein erster Schritt zum Erreichen der deutschen Klimaziele.

Ein weiterer wichtiger Teil des Klimapakets ist das geplante Gebäudeenergiegesetz (GEG), das bereits seit 2017 diskutiert wird und noch Anfang diesen Jahres verabschiedet werden soll. Darin nimmt auch das Thema Heizung und vor allem das Verbot von Ölheizungen ab 2026 eine zentrale Rolle ein.