Künstliche Intelligenz im ingenieurmagazin.com
Das Ingenieurmagazin setzt Künstliche Intelligenz als unterstützendes Arbeitsmittel ein. KI-Anwendungen können die Redaktion insbesondere bei der Sichtung und Strukturierung von Informationen, der sprachlichen Überarbeitung, der Erstellung von Zusammenfassungen und Übersetzungen, der Verschriftlichung von Ton- und Videomaterial sowie bei der Entwicklung von Überschriften, Kurzfassungen und Beiträgen für soziale Netzwerke unterstützen.
Transparenzerklärung zum Einsatz Künstlicher Intelligenz, Stand: 14. Juli 2026
Künstliche Intelligenz ersetzt weder die fachjournalistische Arbeit noch die Verantwortung der Redaktion.
Themenauswahl, Recherche, Quellenprüfung, fachliche Einordnung, Tatsachenprüfung und die Entscheidung über eine Veröffentlichung liegen in menschlicher Verantwortung. Jeder mit KI-Unterstützung entstandene redaktionelle Beitrag wird vor der Veröffentlichung geprüft und redaktionell verantwortet.
Fachjournalismus bleibt menschliche Verantwortung
Das Ingenieurmagazin veröffentlicht keine redaktionellen Beiträge, die vollständig und ungeprüft von einer KI erzeugt wurden. KI kann Arbeitsabläufe unterstützen, umfangreiche Unterlagen strukturieren und auf mögliche Zusammenhänge hinweisen. Sie gilt jedoch nicht als verlässliche Quelle.
Die abschließende Prüfung von Tatsachen, Zitaten, Quellen, technischen Kennwerten, Berechnungen, Normen, rechtlichen Fragen und publizistischen Bewertungen erfolgt durch die Redaktion.
Die presserechtliche und redaktionelle Verantwortung richtet sich nach dem Impressum und der dort benannten verantwortlichen Person im Sinne des Medienstaatsvertrags.
Besondere Anforderungen an technische Inhalte
Technische Fachinformationen erfordern eine besonders sorgfältige Prüfung. Das gilt unter anderem für:
- Maße, Mengen und Leistungswerte,
- Berechnungen und statistische Angaben,
- technische Funktionsbeschreibungen,
- Normen, Richtlinien und Regelwerke,
- gesetzliche und behördliche Anforderungen,
- Versuchsergebnisse und wissenschaftliche Aussagen,
- Produktdaten und Herstellerangaben,
- Kosten-, Verbrauchs- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen,
- Planungs-, Bau- und Betriebsdaten,
- Sicherheits- und Risikobewertungen.
KI-generierte Angaben werden nicht ungeprüft übernommen. Technische Daten müssen anhand belastbarer Unterlagen, nachvollziehbarer Berechnungen oder geeigneter Primärquellen überprüft werden.
Künstliche Intelligenz darf keine fehlenden Messwerte, Quellen, Normenfundstellen, Forschungsergebnisse, Zitate, Produktmerkmale oder Projektdaten ergänzen oder erfinden. Lassen sich Angaben nicht verlässlich bestätigen, werden sie entsprechend eingeordnet oder nicht veröffentlicht.
Umgang mit Quellen und Herstellerinformationen
Das Ingenieurmagazin unterscheidet zwischen redaktioneller Recherche, wissenschaftlichen Quellen, amtlichen Informationen, Herstellerangaben und werblichen Aussagen.
KI darf diese unterschiedlichen Quellenarten nicht vermischen oder Herstellerangaben als unabhängig bestätigte Tatsachen darstellen. Aussagen aus Pressemitteilungen, Produktunterlagen oder Unternehmenspublikationen werden als solche behandelt und bei Bedarf durch weitere Quellen ergänzt.
Bei wissenschaftlichen und technischen Veröffentlichungen werden nach Möglichkeit Originalquellen herangezogen. Automatisch erzeugte Literaturhinweise, Normenverweise und Quellenangaben werden vor ihrer Verwendung überprüft.
Kompetenz im Umgang mit KI-Systemen
Personen, die für das Ingenieurmagazin KI-Anwendungen redaktionell, organisatorisch oder technisch einsetzen, werden angemessen eingewiesen.
Dabei werden insbesondere berücksichtigt:
- die Fehleranfälligkeit generativer Systeme,
- mögliche Verzerrungen und Auslassungen,
- erfundene oder falsch zugeordnete Quellen,
- die Grenzen automatisierter Berechnungen,
- Anforderungen an die fachliche Plausibilitätsprüfung,
- Datenschutz und Vertraulichkeit,
- Urheberrecht und Nutzungsrechte,
- Persönlichkeitsrechte,
- Kennzeichnungspflichten,
- Informations- und IT-Sicherheit.
Rechtliche und publizistische Sorgfalt
Beim Einsatz Künstlicher Intelligenz beachtet das Ingenieurmagazin die journalistischen Sorgfaltspflichten sowie die Anforderungen an Transparenz, Datenschutz, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte und den verantwortungsvollen Umgang mit Quellen.
KI-gestützte Inhalte werden vor der Veröffentlichung darauf geprüft, ob Rechte Dritter, Lizenzbedingungen, Quellenangaben, Zitatregeln, Markenrechte oder andere Schutzrechte berührt sind.
Diese Prüfung betrifft sowohl die für ein KI-System verwendeten Eingaben, Vorlagen und Referenzmaterialien als auch die erzeugten Ergebnisse. Inhalte gelten nicht allein deshalb als frei nutzbar, weil sie maschinell erzeugt wurden.
Besondere Aufmerksamkeit gilt:
- fremden Texten und Fachaufsätzen,
- technischen Zeichnungen und Plänen,
- Fotografien und Renderings,
- Diagrammen und Infografiken,
- Tabellen und Datenbanken,
- Normen und Regelwerken,
- Herstellerunterlagen,
- Agentur- und Stockmaterial,
- Softwareoberflächen und Bildschirmabbildungen,
- Marken, Logos und geschützten Produktgestaltungen,
- Tonaufnahmen und Videos.
Nutzungsrechte, Bearbeitungsrechte, Lizenzbedingungen, Zitatregeln und Quellenangaben werden im Einzelfall geprüft.
Datenschutz und Vertraulichkeit
Bei personenbezogenen Daten unterscheidet das Ingenieurmagazin zwischen journalistisch-redaktioneller Verarbeitung und sonstiger Verarbeitung, beispielsweise zu administrativen, technischen, werblichen oder vertrieblichen Zwecken.
Für journalistische Zwecke gelten das presse- und medienrechtliche Medienprivileg sowie die Anforderungen an Datengeheimnis, Zweckbindung, Vertraulichkeit und Datensicherheit. Für andere Verarbeitungszwecke gelten die allgemeinen Datenschutzvorschriften.
Personenbezogene, vertrauliche oder unveröffentlichte Informationen werden nur in KI-Anwendungen verarbeitet, wenn hierfür eine rechtliche Grundlage besteht, der journalistische Zweck die Verarbeitung rechtfertigt und geeignete Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
Besondere Vorsicht gilt bei:
- vertraulichen Projektunterlagen,
- noch nicht veröffentlichten Forschungsergebnissen,
- Planungs- und Vergabeunterlagen,
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen,
- sicherheitsrelevanten Informationen,
- Zugangsdaten und internen IT-Informationen,
- personenbezogenen Beschäftigtendaten,
- Informanten und vertraulichen Quellen,
- unveröffentlichtem Bild-, Ton- und Videomaterial.
Bei externen KI-Diensten prüft das Ingenieurmagazin insbesondere Datenschutz, Datensicherheit, Vertraulichkeit, Zweckbindung, Zugriffsrechte, Löschfristen, eine mögliche Verwendung der Eingaben zu Trainingszwecken und die vertraglichen Bedingungen des Anbieters.
Dabei wird auch berücksichtigt, ob eine Auftragsverarbeitung, eine gemeinsame Verantwortlichkeit oder eine sonstige Datenübermittlung vorliegt, ob Daten in Drittstaaten übermittelt werden und ob Löschung, Zugriffsbeschränkungen und technische Schutzmaßnahmen angemessen geregelt sind.
Fotografien, Videos und Tonaufnahmen
Für dokumentarisches journalistisches Material gelten besonders strenge Anforderungen.
Fotografien, Videos und Tonaufnahmen, die ein reales Bauwerk, Produkt, technisches Verfahren, Ereignis, Unternehmen, Projekt oder eine Person dokumentieren, dürfen nicht durch KI so verändert werden, dass Echtheit, Aussagegehalt oder Kontext verfälscht werden.
Zulässig bleiben übliche technische Bearbeitungen, die den dokumentarischen Aussagegehalt nicht verändern. Dazu zählen beispielsweise angemessene Korrekturen von:
- Helligkeit und Kontrast,
- Weißabgleich und Farbstich,
- Schärfe und Bildrauschen,
- Perspektive und Objektivverzeichnung,
- Tonpegel und Hintergrundrauschen,
- Bildausschnitt und Dateiformat.
Unzulässig sind nicht kenntlich gemachte Eingriffe, durch die Personen, Bauteile, Schäden, Maschinen, Anlagen, Produkte, Orte, Handlungen oder Ereignisse hinzugefügt, entfernt oder wesentlich verändert werden.
Dasselbe gilt für künstlich erzeugte oder veränderte Stimmen, Sprecherimitationen und andere akustische Nachbildungen, wenn dadurch reale Personen nachgebildet oder ihnen nicht getätigte Aussagen zugeschrieben werden.
Technische Visualisierungen, Renderings und Simulationen
Visualisierungen, Renderings, schematische Darstellungen und Simulationen können komplexe technische Zusammenhänge verständlich machen. Sie dürfen jedoch nicht mit dokumentarischen Fotografien oder tatsächlichen Messergebnissen verwechselt werden.
KI-generierte oder wesentlich KI-veränderte Darstellungen werden kenntlich gemacht, wenn sie beispielsweise:
- ein noch nicht gebautes Bauwerk zeigen,
- eine geplante Anlage visualisieren,
- technische Abläufe schematisch darstellen,
- mögliche Schäden oder Ereignisse simulieren,
- Produkte oder Bauteile in einer künstlich erzeugten Umgebung zeigen,
- Flächen, Mengen oder Größenverhältnisse veranschaulichen,
- reale Orte oder Projekte ergänzen oder verändern.
Die Darstellung muss erkennen lassen, ob es sich um ein Foto, eine Illustration, eine Visualisierung, ein Rendering, eine Simulation oder eine schematische Darstellung handelt.
Auch bei erklärenden Abbildungen dürfen technische Verhältnisse nicht irreführend dargestellt werden. Maßstäbe, Größenverhältnisse, Funktionsabläufe und räumliche Zusammenhänge müssen entweder sachlich nachvollziehbar sein oder als vereinfachte Darstellung bezeichnet werden.
Kennzeichnung von KI-Inhalten
Diese allgemeine Transparenzerklärung ersetzt keine Kennzeichnung im Einzelfall.
Künstlich erzeugte oder wesentlich durch KI veränderte Bilder, Videos, Stimmen, Tonaufnahmen, Grafiken oder sonstige Darstellungen werden unmittelbar am jeweiligen Inhalt gekennzeichnet, wenn sie andernfalls als echte journalistische Dokumentation missverstanden werden könnten oder eine Kennzeichnung rechtlich geboten ist.
Mögliche Kennzeichnungen sind beispielsweise:
- „KI-generierte Illustration“
- „Mit Künstlicher Intelligenz erstellte Visualisierung“
- „KI-gestützte Simulation“
- „Schematische Darstellung, teilweise mit KI erstellt“
- „Bild mit KI wesentlich verändert“
Bei rein unterstützendem Einsatz in Texten, beispielsweise für Strukturierung, sprachliche Überarbeitung, Zusammenfassungen, Übersetzungen oder Überschriftenvorschläge, erfolgt nicht grundsätzlich eine gesonderte Kennzeichnung. Voraussetzung ist, dass der Beitrag redaktionell geprüft wurde und die Verantwortung eindeutig beim Ingenieurmagazin liegt.
Eine Kennzeichnung erfolgt insbesondere bei:
- einer gesetzlichen Pflicht,
- einer möglichen Irreführung der Leserschaft,
- einem erheblichen KI-Anteil, der für das Verständnis wesentlich ist,
- künstlich erzeugten Zitaten, Stimmen oder Personenabbildungen,
- künstlichen Darstellungen realer Projekte, Schäden oder Ereignisse,
- Inhalten, deren Entstehungsweise für die fachliche Bewertung relevant ist.
Gesetzliche Kennzeichnungspflichten, insbesondere nach der KI-Verordnung der Europäischen Union, bleiben ab ihrem jeweiligen Geltungsbeginn unberührt.
Täuschend echt wirkende KI-generierte oder KI-manipulierte Bild-, Ton- und Videoinhalte, insbesondere sogenannte Deepfakes, werden klar als künstlich erzeugt oder verändert gekennzeichnet.
Berichterstattung über KI-Inhalte Dritter
KI-generierte oder KI-veränderte Inhalte Dritter können Gegenstand der Berichterstattung sein. Dies kann beispielsweise bei gefälschten Projektbildern, manipulierten Produktdarstellungen, nachgebildeten Stimmen, fingierten Forschungsergebnissen oder irreführenden technischen Visualisierungen erforderlich sein.
Solches Material wird nur verwendet, wenn dies journalistisch begründet ist, rechtliche Vorgaben eingehalten werden und für die Leserschaft klar erkennbar bleibt, dass es sich um künstlich erzeugtes oder manipuliertes Material handelt.
Freie Autoren, Fotografen und andere Zulieferer
Freie Autoren, Fotografen, Videografen, Agenturen, Unternehmen und andere Zulieferer, die Inhalte für das Ingenieurmagazin bereitstellen, müssen einen wesentlichen KI-Einsatz offenlegen, wenn dieser für Echtheit, Urheberschaft, fachliche Richtigkeit, Rechteklärung, redaktionelle Prüfung, Kennzeichnung oder Haftung relevant sein kann.
Das gilt insbesondere für:
- Fotografien und Videos,
- Renderings und Visualisierungen,
- technische Zeichnungen,
- Diagramme und Infografiken,
- Datenanalysen und Berechnungen,
- Simulationen,
- Interviews und Tonaufnahmen,
- wissenschaftliche und technische Fachbeiträge.
Zulieferer müssen sicherstellen, dass die übermittelten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, erforderliche Rechte und Einwilligungen vorliegen und ein relevanter KI-Einsatz offengelegt wird.
Korrekturen
Stellt sich heraus, dass ein KI-gestützter Inhalt einen sachlichen, technischen oder rechtlich erheblichen Fehler enthält, wird dieser nach den redaktionellen Grundsätzen des Ingenieurmagazins geprüft und gegebenenfalls berichtigt.
Dies gilt insbesondere für falsche technische Daten, erfundene Quellen, fehlerhafte Berechnungen, unzutreffende Normenverweise, irreführende Visualisierungen und falsch zugeordnete Zitate.
Geltung und Fortschreibung
Diese Transparenzerklärung ersetzt keine rechtliche oder fachliche Prüfung des jeweiligen Einzelfalls. Sie ersetzt insbesondere keine Anbieterkennzeichnung, kein Impressum, keine Datenschutzerklärung und keine anderen gesetzlich vorgeschriebenen Informationen.
Bei technisch, rechtlich, ethisch oder publizistisch sensiblen Fällen erfolgt vor der Veröffentlichung eine gesonderte Prüfung.
Da sich Technik, Rechtslage, Rechtsprechung und journalistische Praxis im Bereich Künstlicher Intelligenz fortlaufend entwickeln, wird diese Erklärung regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
