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Hilfestellung für Ingenieure zur Mehrwertsteuersenkung

Die Ingenieurkammer Baden-Württemberg begrüßt die Maßnahmen im Konjunkturpaket der Bundesregierung, sieht jedoch bei der Mehrwertsteuersenkung Handlungsbedarf. Der Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums wird voraussichtlich erst kurz vor Inkrafttreten der Mehrwertsteuersenkung am 1. Juli veröffentlicht werden. Die Interessensvertretungen der planenden Berufe haben daraufhin reagiert. „Um unseren Ingenieurinnen und Ingenieure vorab die dringendsten Fragen zur Umstellung auf die neuen Mehrwertsteuersätze zu beantworten und eine praktische Umsetzungshilfe zu geben, haben wir mit unseren Partnerinstitutionen einen Leitfaden entwickelt“, so Davina Übelacker, Geschäftsführerin der Ingenieurkammer Baden-Württemberg.

Die Senkung der Mehrwertsteuer soll bereits ab dem 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gelten. Dies hat zur Folge, dass in den Unternehmen u.a. Verträge und Abrechnungssysteme geändert werden müssen. Umso aufwendiger wird die Umstellung, da die Änderungen bereits ab 1. Januar 2021 wieder rückgängig gemacht werden müssen. Der Leitfaden soll für die freiberuflichen Ingenieurinnen und Ingenieure praktische Hinweise und Umsetzungshilfen zur Überbrückung geben, um sich bereits jetzt auf die Änderungen einstellen zu können.

Beantwortet werden insbesondere Fragen, wie: Was bedeutet die Senkung der Steuersätze grundsätzlich für die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen? Welche Bedeutung hat das Datum der Rechnungstellung für den anzuwendenden Steuersatz? Bis wann müssen Rechnungen erstellt werden für Leistungen, die bis zum 1. Juli abgeschlossen wurden? Was ist bei der Preisvereinbarung zu beachten? Wie werden Abschlagsrechnungen im Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2020 behandelt und welcher Steuersatz gilt in diesen Fällen?

Der Leitfaden wurde gemeinsam von BDB (Bund Deutscher Baumeister Architekten und Ingenieure e.V.), BIngK (Bundesingenieurkammer), vpi (Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V.) und VBI (Verband Beratender Ingenieure) in Kooperation mit der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entwickelt.

Der Leitfaden steht unter folgendem Link zum Download bereit:
https://ingbw.de/fileadmin/pdf/PM/Merkblatt_Steuersatzenkung_16062020.pdf