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Forschungszulage für F&E-Projekte

Von dem neuen Forschungszulagengesetz, das Anfang 2020 in Kraft getreten ist, können viele Unternehmen profitieren. Pro Jahr besteht nun die Möglichkeit auf bis zu 1 Mio. € Forschungszulage für eine Bandbreite an Forschungs- und Entwicklungsprojekten (F&E), die im Jahr 2020 begonnen wurden. Diese können rückwirkend zum Jahresabschluss beantragt werden. Noch bleibt Unternehmen ausreichend Zeit um förderfähige Projekte für dieses Jahr zu identifizieren.

Forschungszulage für wen?

Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ist die neue Forschungszulage sehr interessant. Sie bietet Unternehmen gerade in diesen herausfordernden Zeiten Investitionssicherheit und sollte in den strategischen Planungen berücksichtigt werden. Viele Unternehmen stehen jetzt grundsätzlich vor der Frage, welche Projekte als „Forschung und Entwicklung“ nach dem Forschungszulagengesetz angesehen werden und damit förderfähig sind.

„F&E ist nicht nur die Laborarbeit in weißen Kitteln.

Dr. Markus Busuttil, Geschäftsführer Busuttil & Company

Gefördert werden nämlich Projekte die sich in einer oder mehreren Kategorien der Grundlagenforschung, Industriellen Forschung sowie der Experimentellen Entwicklung zuordnen lassen. „Dies Umfasst ein größeres Spektrum an Projekten als viele Unternehmer glauben“, weiß Dr. Markus Busuttil aus seiner siebenjährigen internationalen Beratungspraxis bei Deloitte. Jetzt gilt es die entsprechenden Projekte in 2020 zu identifizieren und zu beantragen. Dazu einige Fragen an den Experten.

INTERVIEW

Redaktion Ingenieurmagazin: Warum werden viele Firmen von der neuen Förderzulage profitieren können?

Dr. Busuttil: Die steuerliche Forschungszulage schließt eine Lücke in der Förderlandschaft vor allem für mittelgroße Unternehmen, die bisher nur schwer von der projektbezogenen Förderung profitiert haben. Gegenüber bestehenden Förderprogrammen hat diese Forschungszulage drei entscheidende Vorteile. Erstens: Sie kann rückwirkend beantragt werden und zwar für Projekte, mit denen erst nach dem 1. Januar 2020 begonnen wurde. Dies erhöht die Flexibilität da Unternehmen nicht erst auf einen positiven Förderbescheid warten zu müssen. Zweitens: Es gibt keine Vorgaben bezüglich des Entwicklungsthemas oder des technologischen Schwerpunktes der F&E-Projekte. Sie ist themenoffen und das ist für viele Unternehmen der Einstieg, sich mit dieser Förderung erstmals zu beschäftigen. Drittens: Planungssicherheit für Unternehmen, denn die haben einen Rechtsanspruch auf die Forschungszulage, sobald sie förderfähige Projekte durchführen und diese von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) als F&E bescheinigt werden.

Redaktion Ingenieurmagazin: Worauf ist beim Antragsverfahren zur Forschungszulage zu achten?

Dr. Busuttil: Die Forschungszulage zu beantragen erfordert ein zweistufiges Verfahren in einem bürokratischen Prozess. Zuerst muss jedes Projekt oder Projektvorhaben bei der BSFZ zur Begutachtung eingereicht werden. Der Antrag auf eine Projektbescheinigung wird rückwirkend oder vor dem Beginn eines Projektes im laufenden Geschäftsjahr gestellt. Dies hat den Vorteil, Rechtssicherheit bezüglich der Förderung vor Projektbeginn zu erhalten. Bei erfolgreicher Bescheinigung kann die Forschungszulage dann beim Finanzamt beantragt werden.

Redaktion Ingenieurmagazin: Wie findet der Unternehmer aus seinen derzeitigen Projekten die förderfähigen Projekt heraus?

Dr. Busuttil: Im Anfangsprozess steht oft die Frage im Raum was eigentlich ein Projekt ist und ob der Nachweis zu führen ist dass dieses Projekt im Jahr 2020 begonnen wurde oder nicht schon vorher. Die typischen Fallstricke bestehen oft im Nachweis der Dokumentation, Zeitaufschrieben und in der Analyse der internen Prozesse. Darüber hinaus können große Projekte auch in Teilprojekte mit klar abgrenzenden technologischen Schwerpunkten gegliedert werden. Dies bietet auf der einen Seite einen gewissen Spielraum, kann aber unter Umständen die Beantragung aufwendiger gestalten, da jedes Teilprojekt eine Bescheinigung benötigt!

Redaktion Ingenieurmagazin: Sie weisen auf fünf notwendige F&E-Kriterien für ein Forschungsprojekt hin. Welche sind das?

Dr. Busuttil: Zusätzlich zur Einordnung in die 3 Kategorien der Grundlagenforschung, der Industriellen und Experimentellen Forschung sollten förderfähige Projekte diese 5 F&E Kriterien nach dem sogenannten Frascati-Handbuch erfüllen: Neuartigkeit und Unsicherheit sind die ersten entscheidenden Kriterien. Hinzu kommen die Attribute des Schöpferischen, des Reproduzierbaren und des Systematischen. Die Anwendung dieser Kriterien ermöglicht es jedoch, viele Entwicklungsaufgaben mit zu berücksichtigen, die die meisten Ingenieure in der Entwicklung als Tagesgeschäft empfinden und nicht als Forschung. Das Problem ist das jeder von uns eine eigene Definition von F&E hat und nach meiner Erfahrung legen viele Ingenieure die Messlatte viel höher an als nötig.


1.000.000€ maximaler Förderbetrag pro Jahr
25% Fördersatz auf förderfähige Personalkosten
60% der Kosten für Antragsforschung können geltend gemacht werden
Was? Forschungsschwerpunkt ist nicht vorgegeben
Zu wann? Zum Ende des Geschäftsjahres für die nächsten 5 Jahre

F&E-Projektberatung

Eine Projektberatung zur erfolgreichen Antragstellung der Projektbescheinigung durch die Bescheinigungsstelle beinhaltet die Identifikation potenziell förderfähiger F&E-Projekte sowie die Beratung zur Implementierung eines Prozesses zur Aufwandsdokumentation. Dabei soll das größtmögliche Förderpotenzial für das Unternehmen ausgeschöpft und gleichzeitig das Risiko einer Ablehnung des BSFZ oder die Prüfung durch das Finanzamt verhindert werden.


Dr. Markus Busuttil
Dr. Markus Busuttil

Zur Person
Dr. Markus Busuttil ist Gründer und Geschäftsführer von Busuttil & Company. Er hat über 7 Jahre Erfahrung in der Beratung zur steuerlichen Forschungsförderung in Großbritannien bei Deloitte gesammelt und unterstützte Mandanten aus der Industrie sowie multinationale Gruppen und Private Equity Funds. Er studierte Maschinenbau in Hannover und Wales. Nach erfolgreichem Studienabschluss folgte die Promotion an einem kollaborativem Forschungszentrum zwischen der University of Birmingham und der Firma Rolls-Royce. Heute konzentriert sich sein Team aus Ingenieuren, Softwareentwicklern, Projektmanagern und Betriebswirten darauf Kunden bei der Beantragung der Forschungszulage zu helfen.

www.busuttilcompany.de