EU-Kommission plant Änderungen bei Nachhaltigkeitsberichten und Sorgfaltspflichten
Die EU-Kommission hat im Februar 2025 einen Vorschlag für eine Omnibus-Verordnung veröffentlicht, die wesentliche Änderungen an den bestehenden Nachhaltigkeitsberichtspflichten und Sorgfaltspflichten vorsieht. Ziel sei es, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu verringern und eine bessere Abstimmung zwischen der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), der Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD) und der Taxonomie-Verordnung zu erreichen. Kritiker sehen in den geplanten Anpassungen jedoch eine Abschwächung regulatorischer Vorgaben, die den ursprünglichen Zielen der Nachhaltigkeitsregulierung widersprechen könnte.
Lockerung der Berichtspflichten: Weniger Unternehmen betroffen
Die vorgeschlagenen Änderungen würden den Anwendungsbereich der CSRD erheblich einschränken. Während die Richtlinie bisher für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten galt, soll sie künftig erst ab einer Mitarbeiterzahl von 1.000 greifen. Dies hätte zur Folge, dass bis zu 85 Prozent der ursprünglich erfassten Unternehmen aus der Berichtspflicht herausfallen. Johannes Kröhnert, Leiter des Brüsseler Büros des TÜV-Verbands, kritisiert, dass dies nicht nur eine Reduzierung der erfassten Unternehmen bedeute, sondern sogar hinter die bisherige Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung zurückfalle, die noch für Firmen ab 500 Beschäftigten galt.
Auch die Sorgfaltspflichten für Unternehmen würden spürbar gelockert. Die Überprüfung von Menschenrechts- und Umweltverstößen entlang der Lieferkette soll sich künftig nur noch auf direkte Zulieferer beschränken. Kritiker befürchten, dass Unternehmen dadurch Risiken auf vorgelagerte Lieferstufen auslagern könnten, anstatt entlang der gesamten Wertschöpfungskette Verantwortung zu übernehmen.
Wirtschaftlicher Druck und regulatorische Unsicherheit
Die Kommission begründet die geplanten Änderungen mit zunehmender Kritik aus der Wirtschaft, die hohe bürokratische Belastungen durch die bestehenden Vorschriften anführt. Während Unternehmen eine Entlastung erwarten, warnen Experten vor Planungsunsicherheiten und Verzögerungen bei notwendigen Investitionen. Laut Kröhnert könnten Unternehmen, die bereits umfassendere Nachhaltigkeitsstrategien etabliert haben, dadurch sogar einen Wettbewerbsnachteil erleiden.
Die geplante Verschiebung der verpflichtenden Anwendung der CSRD und der CSDDD gibt den EU-Mitgliedsstaaten mehr Zeit für die nationale Umsetzung. In Deutschland wurde bereits im Sommer 2024 ein Gesetzesentwurf zur CSRD-Umsetzung vorgelegt, der aufgrund des politischen Stillstands jedoch nicht verabschiedet wurde. Bis eine neue Bundesregierung die Arbeit aufnimmt, bleibt auch die Umsetzung der Richtlinie ungewiss.
Wie geht es weiter?
Der Entwurf der Omnibus-Verordnung wird nun im EU-Parlament und von den Mitgliedsstaaten geprüft. Nach möglichen Anpassungen könnte die Verordnung verabschiedet werden und mehrere bestehende EU-Regelungen gleichzeitig ändern. Ob die geplanten Erleichterungen tatsächlich zu einer Vereinfachung oder zu einem Rückschritt in der Nachhaltigkeitsberichterstattung führen, wird maßgeblich von den finalen politischen Entscheidungen abhängen.