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Baurecht: Verzögerung führt nicht automatisch zu Mehrkosten

Vergabeverfahren können sich hinziehen. Ergänzungen, Rügen und Nachprüfungsverfahren sorgen dafür, dass der Zuschlag erst verspätet erteilt wird. In solchen Fällen versuchen viele Auftragnehmer »Mehrkosten aus verzögerter Vergabe« in Rechnung zu stellen.

Vergabeverfahren können sich hinziehen. Ergänzungen, Rügen und Nachprüfungsverfahren sorgen dafür, dass der Zuschlag erst verspätet erteilt wird. In solchen Fällen versuchen viele Auftragnehmer »Mehrkosten aus verzögerter Vergabe« in Rechnung zu stellen, so die Beobachtung der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht(ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Diese Mehrkosten sind jedoch nicht in jedem Fall begründet. Laut Bundesgerichtshof müssen die Bieter strikt trennen zwischen einer Zuschlagsverschiebung und einer Bauzeitverschiebung. Die Gründe sind einleuchtend: Eine Zuschlagsverschiebung muss nicht unbedingt auch zu einer veränderten Bauzeit führen. Und eine Bauzeitverschiebung verursacht nur dann einen Mehrvergütungsanspruch, wenn sie tatsächlich kausal ist. Diese Sachverhalte sollten sorgfältig geprüft werden, am besten von einem auf das Bau- und Vergaberecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Nach allgemeinen Grundsätzen können Mehrvergütungsansprüche aus verzögerter Vergabe ohnehin nur dann geltend gemacht werden, wenn sich der Auftragnehmer diese bei Vertragsschluss, also bei der Zuschlagserteilung vorbehalten hat. Denn meldet sich der Auftragnehmer nach Zuschlag über einen längeren Zeitraum diesbezüglich nicht, so ist der Vertrag nach den Umständen des Einzelfalls mit den ursprünglichen Preisen zustande gekommen – und Vertrag bleibt Vertrag